Rechtliche Grundlagen
Jugendschutzbestimmungen legen fest, dass die Teilnahme an Glücksspielen und Sportwetten oder das Betreten von Casinos oder Wettbüros unter 18 Jahren untersagt ist. Auch Lotto, Toto, der Kauf von Brief- und Rubbellosen, die Teilnahme an Tombolas sind ab 18 Jahren erlaubt.
Glücksspiele in Österreich
Roulette, Black Jack, Poker, Lotto, Toto, Klassenlotterien, Videolotterien, Lose und Internetglücksspiele (österr. Anbieter) fallen unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Die Konzessionen werden vom Bundesministerium für Finanzen erteilt.
Automatenglücksspiele in der Steiermark
Das Automatenglücksspiel fällt unter die Kompetenz der Bundesländer. In Österreich gibt es derzeit fünf Bundesländer, die das Automatenglücksspiel erlauben (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark). In der Steiermark gibt es 3 Lizenzen für Automatenspielsalons, die ab 2016 für 12 Jahre gültig sind.
Wesentliche gesetzlich geregelte Spielerschutzmaßnahmen finden Sie hier.
Volltext: Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG
Sportwetten in der Steiermark
Sportwetten sind in Österreich nicht als Glücksspiel gesetzlich definiert. Sie gelten als Geschicklichkeitsspiel. Sportwetten unterliegen ebenfalls landesgesetzlichen Bestimmungen.
Wesentliche gesetzlich geregelte Spielerschutzmaßnahmen, die steiermarkweit gültig sind, finden Sie hier.
Volltext: Steiermärkisches Wettengesetz 2018 – StWttG
Glücksspiele im Internet
Onlineglücksspiele, die keine Bundeslizenz haben, und alle Sportwettenanbieter im Internet unterliegen keiner gesetzlichen österreichischen Regelung.