Gesetzlich definierte Spielerschutzmaßnahmen
Das Automatenglücksspiel ist ausschließlich bei lizenzierten Unternehmern (3 in der Steiermark) in Spielsalons genehmigt und legal.
- Zutritt ab 18 Jahren
- Spielerkarte mit Lichtbild, damit eine Identitätskontrolle bei jedem Besuch erfolgen kann. Die Inbetriebnahme eines Glücksspielautomaten findet mittels Spielerkarte statt.
- Selbstsperr- bzw. Selbstbeschränkungsmöglichkeiten
- Die Anzahl ist auf max. 1012 Automaten beschränkt. Jeder Automat ist an das Finanzministerium angebunden.
- Rauch- und Alkoholverbot
- Automatische Abkühlungsphase nach 2 Stunden ununterbrochener Spieldauer
- MitarbeiterInnenschulungen zur Thematik Spielerschutz
- Informationsmaterial über Risiken übermäßigen Spielens und Informationen zu Angeboten zu Beratungsstellen müssen sichtbar aufgelegt sein
- Verpflichtung für Anbieter bei auffälligem Spielverhalten aktiv zu werden
Volltext: Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG