Gesetzlich definierte Spielerschutzmaßnahmen - Sportwetten
- Zutritt ab 18 Jahren
- Wettanbieter sind bewilligungspflichtig
- Wettkundinnenkarte/Wettkundenkarte für die Bedienung eines Wettterminals
- Wettkundinnenkarte/Wettkundenkarte für Wetten, deren Wetteinsatz einen Betrag von 50 € übersteigt
- Live-Wettenbeschränkung: Erlaubt sind Livewetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor erzielt.
- Selbstsperr- bzw. Selbstbeschränkungsmöglichkeiten
- Informationsmaterial über Risiken von übermäßigen Wetten und Informationen zu Angeboten zu Beratungsstellen müssen sichtbar aufgelegt sein